Mietverhältnis – unzureichende Aufklärung über Legionellenbefall

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit seinem Urteil vom 08.11.2016, IMRRS 2017, 0626 deutlich gemacht, dass im Fokus die Verantwortung der Vermieter Steht. Er ist bei legionellenbefall verpflichtet, die Mieter darüber zu informieren, welchen Umfang der Legionellenbefall hat und wie dagegen vorgegangen wird. Wird der Vermieter gar hierzu aufgefordert un dkommt dieser Aufforderung nicht nach, ist der oder sind die Mieter berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz, z. B. Rechtsanwaltskosten. Mehrkosten einer neuen Wohnung, geltend zu machen. Das Gericht hat herausgestellt, dass ein massiver Pflichtverstoß des Vermieters darin liege, wenn er die Mieter trotz mehrfacher Aufforderung über den Umfang des Legionellenbefalls im Unklaren lasse. Ein Zuwarten bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin sei in solchen Fällen den Mietern nicht zumutbar.

Prof. Dr. Grieger

Essen, 21.07.2017