Ist die Wiederwahl der Verwalter ohne Alternativangebote anfechtbar?

Wohnungseigentümerversammlungen geschäftigt immer wieder die Frage, ob eine Wiederbestellung des Verwalters grundsätzlich der Einholung von Vergleichsangeboten bedarf. In seiner Grundsatzentscheidung aus 211, BGH IMR 2011 Seite 287 wurde klargestellt, dass die Wiederbestellung eines Verwalters nicht der Einholun von Vergleichsangeboten bedarf. Daher ist auch eine Wahl, die ohne Vergleichsangebote stattgefunden hat, nicht aus diesem Grunde anfechtbar. Entscheidend können dann immer nur sein, wenn sich der Beurteilungssachverhalt verändert. Es müssen objektive Gründe vorliegen, die es nicht mehr vertretbar erscheinen lassen, dass der Verwalter ungeachtet der gegen ihn im Einzelfall sprechenden Umstände gewählt wird. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom so genannten Verzeihungsermessen. Dieses muss im Einzelfall überschritten sein. Dann ist eine Wiederwahl des Verwalters anfechtbar, vgl. LG Hamburg IME 2917 Seite 152. 

Essen, den 18.05.2017

Dr. Winfried Grieger