Neu bauen und/oder sanieren

Gerade bei der Sanierung erleben immer wieder Auftraggeber ein fürchterliches Erwachen, sowohl was die Kostenentwicklung anbetrifft als aber auch die zeitliche Dauer. Häufig tritt auch eine persönliche Verzweiflung ein, mit der Bitte um Hilfe und der Frage, wie kann es denn weitergehen.

Das OLG Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 13.12.2018, Az.: 2 U 189/18, sich intensiv mit dieser Frage beschäftigen müssen. Hierbei ging es speziell um die Frage, wie die Beratungspflichten eines Auftragnehmers aussehen müssen, wenn er eine energetische Sanierung empfiehlt.

Das Gericht kam bei dem von ihm zu entscheidenden Fall zu dem Ergebnis, dass ein Beratungsfehler vorliegt. Der Energieberater hatte eine energetische Sanierung empfohlen und eine Energieeinsparung vorgerechnet. Daraufhin entschieden sich die Bauherren zur Durchführung dieser Sanierungsmaßnahme.

Am Ende dieser Sanierungsmaßnahme ergab sich allerdings, dass keine Energiekosteneinsparung das Ergebnis war sondern Energiemehrkosten. Auf dieses Risiko hatte der Auftragnehmer bei seiner Empfehlung der energetischen Sanierung nicht hingewiesen. Die Betroffenen konnten darlegen und beweisen, dass sie für denjenigen Fall, dass nur Energiemehrkosten die Folgen gewesen waren, sie die Sanierung nicht durchgeführt hätten.

Das Gericht verurteilte den Berater zur Zahlung der durch diesen Beratungsfehler entstandenen Schäden. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Revision wurde vom BGH durch Beschluss vom 23.10.2019, VII ZR 19/19 zurückgewiesen.

Dieses Urteil macht zum einen deutlich, dass die Energieberater darauf achten müssen, zu welchem Ergebnis energetische Maßnahmen führen. Können sie nicht ausschließen, dass es auch zu Mehrkosten führen kann, müssen sie ausdrücklich darauf hinweisen.

Dieses Urteil betrifft aber nicht nur Energieberater. Betroffen sind auch Unternehmer, die Sanierungen empfehlen ohne ihre Kunden und späteren Bauherren auf die Risiken in Bezug auf die Bautechnik, als auch in Bezug auf die wirtschaftliche Seite hinzuweisen.

Essen, 15.06.2020

Prof. Dr. Grieger