Ein Fachbauleiter ohne Vollmacht kann wirksam Nachträge beauftragen!

Mit diesem Problembereich hat sich das OLG München im Jahre 2011 intensiv auseinandersetzen müssen. Vorliegend ging es um einen Fachbbauleiter, der keine Vollmacht zur Erteilung von Nachträgen hatte. Andererseits verhandelte er als Fachbauleiter die Nachträge mit dem Bauunternehmer. Dem Bauherrn war dieses Vorgehen des Fachbauleiters auch bekannt.

Unter dem Gesichtspunkt der Anscheinsvollmacht, die durch diese besonderen Umstände gegeben war, waren die Nachträge wirksam beauftragt. Ein entsprechendes Urteil fällte das OLG München unter dem 24.05.2011.

Dr. W. Grieger 

Essen, den 22.10.2013