Mit dem Hinweis, ob die Ziviljustiz einen Beipackzettel bräuchte, haben sich Prof. Sundermeier und Frau Anne Zilz mit der Problematik von Zivilgerichtsverfahren in Bau- und Architektensachen auseinandergesetzt, vgl. ZKM 2021, Seite 9 ff.
Sie haben herausgearbeitet, dass vielfach nicht beachtet wird, welche Kosten ein Bauprozess beinhaltet, und zwar direkte Kosten, aber vor allem auch indirekte Kosten. Sie weisen darauf hin, dass ein erheblicher Ressourcenaufwand betrieben werden muss, um einen Bauprozess zu führen, egal auf welcher Seite des Streites. Hinzu kommen die indirekten Kosten des Unternehmens wie aber auch die direkten Kosten, d.h. Anwalts- und Gerichtskosten.
Es wird dabei besonders darauf hingewiesen, dass ein solcher Bauprozess auch enorme emotionale Belastungen der Konflikt- und Verfahrensbeteiligten herbeiführt. Hierzu wurden empirische Untersuchungen durchgeführt. Es wird formuliert, dass mit dem Grad der individuellen Prozessbetroffenheit im Verfahren nicht allein die emotionale Belastung wächst, sondern insbesondere auch die Gefahr eines Gefühls der Ungerechtigkeit und der Frustration. Die Parteien flüchten sich dann in Vermeidungsstrategien. Oft haben solche Belastungen auch durchaus gesundheitliche Folgen und Folgen für die Motivation, d.h. für den Arbeitseinsatz. Dieser unternehmerische bzw. volkswirtschaftlich nicht in Zahlen zu greifende Schaden wird ständig übersehen. Vor diesem Hintergrund sollte stets bei einem Bau- und Architektenprozess geprüft werden, ob der Weg über die Gerichte der richtige Weg ist oder ob nicht andere alternative Streitlösungsmodelle eingesetzt werden können. Solche Modelle vermeiden viele negative Effekte, die ein Gerichtsverfahren bei solchen Prozessen zur Folge hat.
Prof. Dr. Grieger
Essen, den 04.03.2021