Haftung für die Freigabe überzogener Rechnungen

Die Leistungsphase 8 der HOAI setzt für die Zahlungsverpflichtung dieser Phase die Erfüllung folgender Leistungen voraus.

  Überwachen der Ausführung des Objektes,

  Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten,

  Aufstellen, fortschreiben und überwachen eines Terminplans,

  Dokumentation des Bauablaufs,

  Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,

  Rechnungsprüfung einschließlich Prüfung der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen,

  Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträge,

  Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen, Vergleich zu den Vertragspreisen,

  Kostenfeststellung nach DIN 276,

  Organisation der Abnahme der Bauleistungen,

  Systematische Zusammenstellung der Dokumentationen etc.,

  Übergabe des Objektes,

  Auflisten der Verjährungsfristen,

  Überwachung der Beseitigung.

Der bauüberwachende Architekt bzw. Bauleiter muss somit die Rechnungen prüfen ein-schließlich der dazugehörigen Aufmaße und sie mit den Auftragssummen einschließlich der erteilten Nachträge vergleichen. Prüfungsinhalt ist somit auch, die eingesetzten Preise auf Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen zu prüfen. 

Gibt der Bauleiter eine überzogene Rechnung frei und der Bauherr bezahlt sie, so hat der Bauherr Schadenersatzansprüche gegen den Bauleiter. Dieser ist, wie oben ausgeführt, verpflichtet, die Rechnungen zu prüfen, und zwar daraufhin, ob die eingesetzten Preise mit den vereinbarten Preisen übereinstimmen und ob die abgerechneten Mengen dem Leistungsstand entsprechen. Er hat dies im Einzelnen zu prüfen. Wäre dies in dem entschiedenen Fall geschehen, wäre festgestellt worden, dass der Auftragnehmer Leistungen abgerechnet hat, die er gar nicht hätte abrechnen dürfen und Preise angesetzt, die gar nicht vertraglich vereinbart waren, vgl. OLG Frankfurt, Urteile vom 17.08.2018 – 21 U 78/17 IBR 2020 Seite 82.

Essen18.03.2020

Prof. Dr. Grieger