Dachziegel fällt auf Auto – wer haftet?

Gerade im Frühjahr gibt es immer mehr Wirbelstürme und/oder Sturmverhältnisse, die dazu führen, dass Äste von Bäumen brechen oder Ziegel von den Dächern herunterfallen. Dadurch ist nicht auszuschließen, dass immer wieder Schäden an Sachen und Personen entstehen. Es stellt sich die Frage, wer haftet hierfür.

Grundsätzlich ist es so, dass ein stürmischer Wind sorgfältig errichteten und unterhaltenen Gebäuden nichts ausmacht. Die Hauseigentümer sind verpflichtet, die Sicherheit ihres Hauses und des Daches zu kontrollieren und zu überwachen.

Für den Hauseigentümer ist bei einer WEG insoweit der Verwalter verpflichtet.

Wie der BGH in seiner Entscheidung aus 1994, IBR 1994, S. 481 entschieden hat, ist dabei an die Überwachungspflicht seines Gebäudes hohe Anforderung zu stellen. Dementsprechend hat das LG Frankfurt in seinem Urteil vom 28.05.2025, IMR 2025, S. 369 entschieden, dass das Dach in regelmäßigen Interwallen durch eine zuverlässige fachkundige Person zu überprüfen ist. Hierauf sollte angesichts der Klimaveränderung immer wieder geachtet werden. Hauseigentümer, wie aber auch WEG´s haften für Gefahren, die von ihrem Gebäude ausgehen. Sie sind verpflichtet, alles Notwendige zu veranlassen, dass solche Gefahren vermieden werden. Das Urteil des LG Frankfurt ist ein nochmaliger Hinweis darauf, dass diese Pflichten sehr ernst zu nehmen sind.