Werden vorgerichtliche Gutachterkosten erstattet?

Dieses Thema beschäftigt viele private Auftraggeber von Baufirmen und Handwerken.

Um sicherzustellen, dass es sich um Mängel handelt, wenden sie sich häufig an Sachverständige. Natürlich stellt sich dabei immer die Frage, ob diese Kosten auch im Rahmen eines Prozesses erstattungsfähig sind.

Das OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.08.2025, Az.:  13 W 32/25 hat wie der BGH, IBR 2003, 229, entschieden, dass die vorgerichtlichen Gutachterkosten nur ausnahmsweise ersatzfähig sind. Es könne keine pauschale Aussage hierzu geben. Allerdings ist deren Erstattungsfähigkeit eher zu bejahen, wenn diejenige Person, die den Gutachter beauftragt hat gegenüber dem anderen Unternehmen nicht die notwendige Fachkunde besitzt, wenn also in Folge fehlender eigener Sachkenntnisse und damit für einen sachgerechten Vortrag ein Privatgutachter notwendig ist. Das Gutachten sollte in jedem Fall in das gerichtliche Verfahren eingebracht werden.

Vgl. OLG Karlsruhe IBR 2026, S. 489, IBRRS 2021, 0901