Im Rahmen eines VOB/B-Vertrages streiten Auftragnehmer und Auftraggeber über den von Auftragnehmer gestellten Nachtrag für geänderte Leistungen. Kann der Auftragnehmer die Leistungen einstellen?

Das OLG Stuttgart hat sich mit diesen Fragen intensiv beschäftigen müssen. Sein Urteil ging zum BGH, der jedoch die Nichtzulassungsbeschwerde zurückwies. Der Inhalt der Auseinandersetzung ist eindeutig. Es wird festgestellt, dass ein Werkvertrag ein auf Kooperation ausgerichteter Vertrag ist. Dies gilt erst recht für einen VOB/B-Vertrag. Grundsätzlich seien daher die Parteien bei Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit oder die Art und Weise der Vertragsanpassung verpflichtet, im Wege der Verhandlung eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Wenn dies nicht gelingt, müssen andere Wege gegangen werden, auch wenn es gerichtliche Wege sind. In keinem Fall jedoch ist im Falle eines solchen Streit, der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen.

Dies sollten sowohl die Auftragnehmer wie aber auch die Auftraggeber beachten. Die nicht berechtigte Einstellung der Arbeiten kann erhebliche Schadenersatzforderungen gegen den Auftragnehmer zur Folge haben, OLG Stuttgart, Urteil vom 17.08.2021, Rückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH vom 10.06.2022

Essen, 18.04.2023