Auch Baumaterialien müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Diese CE-Kennzeichnung qualifiziert diese Materialien als zulässige Materialien, die zur Bauerrichtung verwendet werden können. Das OLG Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 25.06.2025 deutlich gemacht, dass solche Materialien und Produkte, die eine nur annähernd ähnliche Bezeichnung als eine CE-Kennzeichnung beinhalten, Täuschungen sind und nicht eingebaut werden dürfen, es sei denn , es liegt eine Zustimmung vor, vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 25.06.2025, IBRRf25/1875.
Wenn also das OLG Frankfurt soweit geht in seinen Entscheidungen, so ist den Ausführungen des OLG Oldenburg und des OLG Düsseldorf nicht zu folgen, die immer noch, wie auch andere Literaturstellen deutlich machen, dass das Fehlen einer CE-Kennzeichnung eines Bauproduktes noch nicht unwiderleglich zu einer Mangelhaftigkeit führt.
Die Ausführung des OLG Frankfurt bestätigen eindeutig diesen Fall der Mangelhaftigkeit. Hinzu kommt, dass auch das europäische Recht deutlich macht, dass nur solche Produkte zugelassen werden dürfen, die eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass bis jetzt immer noch keine einheitliche Rechtsprechung dazu existiert, dass Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung den Anschein der Mangelhaftigkeit in sich tragen. Dies hätte eine Beweislastumkehr zur Folge, die es unverändert geben müsste.
Wie DIN-Normen den Schein der anerkannten Regeln der Technik darstellen, kann es umgekehrt auch nur so sein, dass Produkte, die keine CE-Kennzeichnung tragen, den Anschein der Mangelhaftigkeit in sich tragen.
Es wäre zu wünschen, dass mittlerweile alle Gerichte erkennen, dass die CE-Kennzeichnung eine wichtige Aussage zur Mangelfreiheit des Produktes ist, dies gilt sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht. Der Unterzeichner weist zusätzlich noch einmal abschließend auf das Urteil des EUGH vom 16.10.2014 -C100/13 hin, mit dem der Europäische Gerichtshof es den Mitgliedstaaten untersagt hat, neben den CE-Kennzeichnungen noch nationale Verwendbarkeitsnachweise zu verlangen. Auch das bestätigten die hier getätigten Aussagen.
Essen, 22.09.2025