Das OLG Düsseldorf hat unter dem 18.12.2023 eine erst jetzt veröffentlichte interessante Entscheidung gefällt. Im Ergebnis hat es die Rechtsprechung bestätigt, dass der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung gewähren muss. Was geschieht aber, wenn die Frist zur kurz ist? Ist dann keine wirksame Rüge mit Fristsetzung erfolgt?
Hierzu das OLG Düsseldorf in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung noch einmal herausgestellt, dass auch eine zur kurze Frist nicht wirkungslos ist. Sie wird letztendlich umgewandelt in eine angemessene Frist.
In diesem Zusammenhang wies das OLG Düsseldorf auch darauf hin, dass im Falle eines gekündigten Verhältnisses sich der Bauvertrag in ein Abrechnungsverhältnis umändert. In diesem Fall stellt die Abnahme keine Voraussetzung dar, um einen Vorschussanspruch für die Mängelbeseitigung geltend zu machen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.202, Az.: 22 U98/23
Essen, 04.11.2024